FAQ
Installation: Eine Umleitungsanforderung ändert eine nicht sichere in eine sichere Verbindung FAQ . 12.04.2023
Fehler
- Beim Installieren einer Anwendung erhält man diese Fehlermeldung:
- Eine Umleitungsanforderung ändert eine nicht sichere in eine sichere Verbindung
Ursache
- Die Installation wird durch den Internet Explorer und dessen Einstellungen beeinflusst.
Lösung
- Internetexplorer starten und bei der Option die Markierung entfernen.
- Im Menü -> Extras -> Internetoptionen -> Erweitert -> Sicherheit:
- [X] Beim Wechsel zwischen sicherem und nicht sicherem Modus warnen.
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Vivaldi Browser startet nicht mehr FAQ . 20.03.2023
Vivaldi startet nicht
Die Ursache liegt an dem Feature Renderer Code Integrity, welches Google mit Chrome 78 eingeführt hat. Dieses soll im Browser einen zusätzlichen Schutz liefern, damit kein unsignierter Code die Kontrolle des Browsers übernimmt.
Leider nutzen aber Virenscanner mit Browser-Schutz oder andere Browser Tools diese Möglichkeiten des Browsers.
Lösung
Die Funktion Renderer Code Integrity lässt sich aber über einen Parameter abschalten :
vivaldi.exe--disable-features=RendererCodeIntegrity
Wenn der Browser danach startet, lag es an der Funktion Renderer Code Integrity.
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Datensicherheit: Support-Ende für Windows Server 2012 FAQ . 01.01.2023
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FAQ : Todesfall - Wie verwalte ich das Postfach eines Verstorbenen? Daten . 01.01.2023
- Was passiert mit den Daten eines Nutzers, wenn dieser stirbt?
- Welche Möglichkeiten haben Hinterbliebene und Angehörige?
- Welche Möglichkeiten haben Organisationen?
- Ein E-Mail-Postfach ist in der Regel ein wichtiger Ausgangspunkt für die weitere Recherche zum digitalen Nachlass.
- Falls man es löschen möchte, sollte das am besten erst erfolgen, nachdem man alle Recherchen abgeschlossen sind.
- Zu beachten ist auch, dass je nach Provider, Konten nach einer gewissen Zeit der Inaktivität gelöscht werden.
In der Regel nach ca. 6 - 12 Monaten.
Welche Optionen stehen in der Regel zur Verfügung:
- E-Mail-Account löschen
Um den E-Mail-Account als Hinterbliebener löschen zu lassen, benötigt der Provider einen Nachweis darüber, dass der Postfach-Inhaber verstorben ist, und zwar in Form einer Sterbeurkunde. - Auf das E-Mail-Postfach zugreifen und es weiterführen
Wenn man auf das E-Mail-Postfach eines Verstorbenen zugreifen möchte, muss man dem Provider neben der Sterbeurkunde einen Erbschein sowie eine unterschriebene Erklärung, dass man diesen Zugriff wünscht, vorlegen.
Anschließend erhält man Zugriff auf das Postfach (mit neuem Passwort) und kann den Account dann weiterführen oder löschen.
Der direkte Zugriff auf das Postfach des Verstorbenen ist laut §202a StGB möglicherweise strafbar.
Ist der Weg über den Login in das Konto des Verstorbenen unumgänglich, z.B. wenn es um die Sicherstellung wichtiger Daten geht, sollten sich Hinterbliebene auf jeden Fall rechtlichen Rat einholen. - Eine private E-Mail-Adresse vorerst inaktiv schalten.
In Fällen, in denen die Nachfolge ungeklärt ist, kann dies je nach Provider, mittels Sterbeurkunde und einer unterschriebenen Erklärung erfolgen, aus der hervorgeht:
das der Account deaktiviert(nicht gelöscht) werden soll
und das eine verwandtschaftliche Beziehung zur verstorbenen Person besteht - Eine organisatorische E-Mail-Adresse vorerst "inaktiv" schalten.
In Fällen, in denen die Nachfolge ungeklärt ist und es sich um ein Postfach einer Organisation handelt, zu dem nur der Verstorbene Zugriff hatte, kann je nach Provider, mittels Sterbeurkunde und einer unterschriebenen Erklärung erfolgen, aus der hervorgeht:
das der Account deaktiviert(nicht gelöscht) werden soll
und das der Auftrag von einer leitenden Person der Organisation gestellt wird.
Wir empfehlen, sich auf jeden Fall einen juristischen Rat bei einem Rechtsanwalt einzuholen.
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FAQ: Mails erreichen den Empfänger nicht. Internet . 16.12.2022
Problem: Mails unserer Kunden erreichen den Empfänger nicht.
Bei unseren Recherchen haben wir zwei unterschiedliche Ursachen bei den Mail-Servern der Empfänger gefunden.
Vorab, die IP unserer Mailserver stehen auf keiner Blacklist, auch nicht auf der im Folgenden genannten UCEPROTECT Level 1 Liste.
Ursache-1:
Die Empfänger-Mailserver nutzen Server oder Filter von der telekom bzw. t-online.
Nach einer Änderung unserer Mailserver IP wurden Mails nicht mehr angenommen.
Auf Nachfrage wurde sinngemäß folgende Erklärung geliefert: "Wir kennen diese IP noch nicht und unsere Systeme nehmen daher erstmal keine Mails von dieser Adresse an.".
Toll ...
Ursache 2:
Wir betreiben eine Webseite, nennen wir sie mal "www.123-internet.de" bei einem großen Hosting-Provider, nennen wir ihn mal "strota".
Die IP unserer Seite "www.123-internet.de" landet mit vielen anderen bei UCEPROTECT in der Blacklist Level-2 und Level-3, nicht aber in der Level-1.
Hintergrund: Die Listen 2+3 enthalten alle IP die dem ISP "strota" zugeordnet sind und wenn eine IP davon mal Spam verschickt, werden alle andere mit in Sippenhaft genommen.
Aber warum werden unsere Mails von "mail.123-internet.de" blockiert, der Server läuft in einem anderen Rechenzentrum "woanders" und dessen IP sind auf keiner der Listen bei UCEPROTECT gelistet?
Die Ursache dafür, liegt an einer, unserer Ansicht nach, falschen Konfiguration beim Empfänger, dieser konfigurierte seinen Filter wohl auf "domain" Basis.
Das heißt, wenn der gesamte IP-Bereich von "strota", zu dem auch die IP von "123-internet.de" gehört, auf der UCEPROTECT Liste 2 oder 3 Liste steht, werden alle Mails blockiert.
Ein paar weitere Informationen zu UCEPROTECT.
Übersetzt und im Original in Englisch zu finden auf Wikipedia (Suspect RBL providers):
https://en.wikipedia.org/wiki/Comparison_of_DNS_blacklists
Verdächtige RBL-Anbieter sind diejenigen, die gut dokumentierte Muster fragwürdiger oder rücksichtsloser Praktiken anwenden oder fragwürdige Akteure haben, die auf Aussagen oder Mitteilungen des Hauptmanagements der RBL an offizielle Foren beruhen.
Diese Praktiken umfassen normalerweise die Annahme von Zahlungen ohne Auflistung (auch als Lösegeldzahlungen bezeichnet), die Anreize für Betrug bieten, wie dies bei UCEPROTECT / Whitelisted.org der Fall ist.
Oft verwenden diese RBL-Anbieter zirkuläre Rhetorik wie "Nur Spammer würden behaupten, wir seien illegitim", um ihr Schema zu fördern.
Diese RBL-Anbieter haben in öffentlichen Foren oder Operationen oder beidem klare oder langwierige Muster von Fehlverhalten oder instabilem Verhalten gezeigt.
Es wird empfohlen, dass ISPs diese RBL-Anbieter sorgfältig prüfen, bevor sie in Spam-Blockierungsschemata integriert werden.
Diese RBL-Anbieter haben das Potenzial und die Bereitschaft gezeigt, große Teile der Internetkommunikation für fehlgeleitete, rücksichtslose oder wahrscheinlich betrügerische Zwecke nachteilig zu beeinflussen.
Die Verwendung dieser RBL-Anbieter führt wahrscheinlich dazu, dass ISP-Supportkanäle verstopft werden, während legitime Geschäftskunden negativ beeinflusst werden.
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Internet : aktuelle Rechtssprechung zu Google Web Fonts. FAQ . 15.08.2022
Google Web Fonts
Bei der Nutzung von Google Web Fonts muss beachtet werden, dass das Laden der Fonts von einem anderen Server DSGVO relevant ist.
Persönliche Daten
Der Webseitenbetreiber muss den Benutzer der Website zwingend darüber informieren, dass seine IP-Adresse über Google Web Fonts auf einen Google Server außerhalb der EU gespeichert wird. Dort ist eine DSGVO gemäße Verarbeitung nicht gewährleistet und die Sicherheit der dort gespeicherten Daten ist fraglich.
Recht
Einwilligung gemäß Art. 6 Abs 1 lit. a DSGVO.
Es muss auf einer Webseite eine Widerspruchsmöglichkeit für den Webseitenbenutzer geben, falls Daten an Dritte übermittelt werden.
Einwilligung
Der Webseitenbetreiber muss sicherstellen, dass der Webseitenbesucher der Verwendung von zum Beispiel Google Web Fonts widersprechen kann.
Hierfür kann eine Schaltfläche eingerichtet werden, „Mit dieser Einwilligung kann Ihre IP-Adresse in ein Nicht-EU-Land ".
Alternativ können die Schriften vom eigenen Server und nicht von den Google-Servern geladen werden, dadurch werden keine Daten an Drittanbieter übermittelt.
Mögliche Folgen bei Nichtbeachtung
Es gibt viele, die versuchen sich durch Abmahnung und Klage bei Rechtsverstößen zu bereichern. Die Webseiten werden manuell oder automatisiert durchsucht, um externe Verlinkungen und Verstöße gegen die DSGVO zu finden. Dann sind Schadenersatzforderungen nach "Art 82 DSGVO Haftung und Recht auf Schadensersatz" für "Art 13 DSGVO Informationspflicht des Betroffenen" möglich.
Um die o.g. Folgen zu vermeiden, muss eine Weitergabe von personenbezogenen Daten (dazu zählt auch die IP-Adresse) an Dritte in ein nicht Europäischen Land verhindert werden.
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ecocms: Lizenz deaktivieren FAQ . 18.07.2022
Um eine Lizenz für ecocms zu deaktivieren, loggen Sie sich in unserem Lizenzsystem ein.
Wählen Sie im Menü den Punkt "Meine Lizenzen" aus und klicken Sie bei der gewünschten Lizenz auf den Punkt "Aktivierungen"
Nun werden alle Aktivierungen für diese Lizenz aufgelistet und Sie können die Aktivierung deaktivieren.
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ecocms : Exportiert keine Belege FAQ . 30.06.2022
Kunde 18025
Reproduzierbar, ja
Ablauf, den der Kunde durchgeführt hat:
- ecoDMS - Api-Neu starten
- ecoDMS Client beenden
- ecoDMS Client neu starten
- ecocms starten
- ecocms Wiederholen
- ecocms Ergebnis
Eine Datei exportiert
Lieferant A Zahlung exportiert
Lieferant B nicht.
Ursache:
Der in der Klassifizierung angegeben Benutzer eines Dokuments von Lieferant B war nicht mehr vorhanden.
Lösung:
In dem betroffenen Dokument die Klassifizierung ändern und einen vorhandenen Benutzer eintragen.
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TIP : Teamviewer, Starmoney zeigt schwarzen Bildschirm FAQ . 29.06.2022
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