News
Emotet ist zurück in OneNote Dateianhängen Internet . 22.03.2023
© Alle hier genannten Namen, Firmen, Produkte und Verweise gehören den jeweiligen Rechteinhabern.
Vivaldi Browser startet nicht mehr FAQ . 20.03.2023
Vivaldi startet nicht
Die Ursache liegt an dem Feature Renderer Code Integrity, welches Google mit Chrome 78 eingeführt hat. Dieses soll im Browser einen zusätzlichen Schutz liefern, damit kein unsignierter Code die Kontrolle des Browsers übernimmt.
Leider nutzen aber Virenscanner mit Browser-Schutz oder andere Browser Tools diese Möglichkeiten des Browsers.
Lösung
Die Funktion Renderer Code Integrity lässt sich aber über einen Parameter abschalten :
vivaldi.exe--disable-features=RendererCodeIntegrity
Wenn der Browser danach startet, lag es an der Funktion Renderer Code Integrity.
© Alle hier genannten Namen, Firmen, Produkte und Verweise gehören den jeweiligen Rechteinhabern.
Umzug ecoDMS auf ein anderes System ecoDMS . 16.02.2023
Beim Umzug ist darauf zu achten, das
- sich vor dem Backup keine Dokumente mehr in der Inbox befinden und
- beim Backup keine neue Dokumente in der Inbox abgelegt werden
© Alle hier genannten Namen, Firmen, Produkte und Verweise gehören den jeweiligen Rechteinhabern.
Datensicherheit: Support-Ende für Windows Server 2012 FAQ . 01.01.2023
© Alle hier genannten Namen, Firmen, Produkte und Verweise gehören den jeweiligen Rechteinhabern.
FAQ : Todesfall - Wie verwalte ich das Postfach eines Verstorbenen? Daten . 01.01.2023
- Was passiert mit den Daten eines Nutzers, wenn dieser stirbt?
- Welche Möglichkeiten haben Hinterbliebene und Angehörige?
- Welche Möglichkeiten haben Organisationen?
- Ein E-Mail-Postfach ist in der Regel ein wichtiger Ausgangspunkt für die weitere Recherche zum digitalen Nachlass.
- Falls man es löschen möchte, sollte das am besten erst erfolgen, nachdem man alle Recherchen abgeschlossen sind.
- Zu beachten ist auch, dass je nach Provider, Konten nach einer gewissen Zeit der Inaktivität gelöscht werden.
In der Regel nach ca. 6 - 12 Monaten.
Welche Optionen stehen in der Regel zur Verfügung:
- E-Mail-Account löschen
Um den E-Mail-Account als Hinterbliebener löschen zu lassen, benötigt der Provider einen Nachweis darüber, dass der Postfach-Inhaber verstorben ist, und zwar in Form einer Sterbeurkunde. - Auf das E-Mail-Postfach zugreifen und es weiterführen
Wenn man auf das E-Mail-Postfach eines Verstorbenen zugreifen möchte, muss man dem Provider neben der Sterbeurkunde einen Erbschein sowie eine unterschriebene Erklärung, dass man diesen Zugriff wünscht, vorlegen.
Anschließend erhält man Zugriff auf das Postfach (mit neuem Passwort) und kann den Account dann weiterführen oder löschen.
Der direkte Zugriff auf das Postfach des Verstorbenen ist laut §202a StGB möglicherweise strafbar.
Ist der Weg über den Login in das Konto des Verstorbenen unumgänglich, z.B. wenn es um die Sicherstellung wichtiger Daten geht, sollten sich Hinterbliebene auf jeden Fall rechtlichen Rat einholen. - Eine private E-Mail-Adresse vorerst inaktiv schalten.
In Fällen, in denen die Nachfolge ungeklärt ist, kann dies je nach Provider, mittels Sterbeurkunde und einer unterschriebenen Erklärung erfolgen, aus der hervorgeht:
das der Account deaktiviert(nicht gelöscht) werden soll
und das eine verwandtschaftliche Beziehung zur verstorbenen Person besteht - Eine organisatorische E-Mail-Adresse vorerst "inaktiv" schalten.
In Fällen, in denen die Nachfolge ungeklärt ist und es sich um ein Postfach einer Organisation handelt, zu dem nur der Verstorbene Zugriff hatte, kann je nach Provider, mittels Sterbeurkunde und einer unterschriebenen Erklärung erfolgen, aus der hervorgeht:
das der Account deaktiviert(nicht gelöscht) werden soll
und das der Auftrag von einer leitenden Person der Organisation gestellt wird.
Wir empfehlen, sich auf jeden Fall einen juristischen Rat bei einem Rechtsanwalt einzuholen.
© Alle hier genannten Namen, Firmen, Produkte und Verweise gehören den jeweiligen Rechteinhabern.